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Allgemeine Geschäftsbedingungen


VERKAUFS - UND LIEFERBEDINGUNGEN

 

 

 

Angebote sind stets freibleibend. Änderungen bleiben vorbehalten. Der Käufer erkennt durch Erteilung eines Auftrags die nachstehenden Bedingungen an. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Heuchelheim b. Gießen. Gerichtsstand ist Gießen.

 

 

 

Aufträge

Die Aufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingehens erledigt bzw. ausgeführt. Schriftliche Aufträge werden nur auf Wunsch bestätigt. Beim Fehlen bestellter Sorten wird Ersatz in gleichwertigen, ähnlichen oder verbesserten Sorten gegeben, falls nicht ausdrücklich vom Besteller Ersatz verbeten ist. Terminaufträge können zum festgesetzten Termin nur durchgeführt werden, wenn es die Wetterlage zulässt. Höhere Gewalt entbindet von der Lieferung.

 

 

 

 

 

 

Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Der Käufer ist verpflichtet, genaue Versandvorschriften, insbesondere bezüglich Bestimmungsstation usw. zu erteilen. Im anderen Falle sind wir berechtigt, den Versand nach eigenem Ermessen durch Post, Frachtgut, Spedition oder Express durchzuführen. die Verpackung wird sachgemäß und zum Selbstkostenpreis berechnet.

 

 

 

 

Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich in € EURO zuzüglich der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlung innerhalb 10 Tagen netto. Wird das vereinbarte Zahlungsziel überschritten, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Landeszentralbanken zu berechnen. Erfolgt Zahlung mittels Akzepts, gehen die Diskontspesen zu Lasten des Gläubigers.

 

 

 

  

Gewährleistung

Eine Gewähr für das Anwachsen  kann nicht übernommen werden. Gewähr für die Sortenechtheit wird bis zum Rechnungswert übernommen.

 

 

 

 

Mängelrügen

Sollte bei unserer Lieferung wider Erwarten eine Beanstandung ergeben, so wird diese sorgfältig geprüft und in zuvorkommender Weise erledigt, wenn sie innerhalb 5 Tagen nach dem Warenempfang erhoben wird. Mängel die erst später erkennbar sind, müssen unverzüglich gerügt werden, d.h. sobald sie erkennbar sind. berechtigte Schadensersatzansprüche werden bis zum Rechnungswert der beanstandeten Ware berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

Eigentumsvorbehalt

 

 Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche, bei Zahlung durch Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung. Unser Eigentumsvorbehalt geht nicht dadurch verloren, dass der Besteller die gelieferte Ware bis zu deren Weiterveräußerung vorübergehend auf seinem oder fremden Grundbesitz einpflanzt. Sollte eine Weiterveräußerung erfolgen, tritt der Besteller schon mit Abschluss des Geschäftes mit uns und die künftige Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des nicht bezahlten Lieferpreises an uns ab, ohne, dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Unser Eigentumsvorbehalt bleibt trotz Weiterveräußerung bestehen.

 

 

 

 

Stand 01.01.10


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